phoenixen Rätselwerkstatt – allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der phoenixen Rätselwerkstatt (im Folgenden kurz phoenixen) produzierten Rätsel.

Sämtliche Produkte der phoenixen werden, unabhängig von Präsentationsform, Versandart und Subgenre, als Rätsel bezeichnet.

Die phoenixen übertragen ihren KundInnen und AuftraggeberInnen die Nutzungsrechte an den phoenixen-Rätseln zur einmaligen Verwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rätsel selbst bleiben Eigentum der phoenixen. Als Urheberinnen bleiben die phoenixen alleinige Inhaberinnen aller Verwertungsrechte an den von ihnen hergestellten Rätseln.

Die Weitergabe von Nutzungsrechten an phoenixen-Rätseln durch KundInnen/AuftraggeberInnen der phoenixen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der phoenixen.

Jede Art der Vervielfältigung und/oder Reproduktion der von den phoenixen erstellten Rätsel bedarf deren vorheriger schriftlicher Einwilligung, soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht.

Die phoenixen haben gegenüber ihren KundInnen/AuftraggeberInnen Anspruch darauf, bei der Verwendung der von ihnen hergestellten Rätsel als Urheberinnen benannt zu werden (Copyright-Vermerk).

Die KundInnen/AuftraggeberInnen stellen den phoenixen bei Veröffentlichung der von ihnen hergestellten Rätsel binnen einer Woche unaufgefordert ein Belegexemplar zur Verfügung.


II. Kosten, Zahlung

a. Webshop

Alle im Webshop bezogenen Rätsel unterliegen den dort dargelegten Zahlungsbedingungen. Alle im Webshop angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

b. Andere Vertriebsformen

Die Vergütung sämtlicher nicht über den phoenixen-Webshop bezogenen phoenixen-Rätsel ist Gegenstand einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Nebenkosten, die zusätzlich zu
– Produktion der Rätsel in der phoenixen Rätselwerkstatt,
– Versand der fertigen Rätsel auf elektronischem Weg und
– bei Veröffentlichung einmaligem Korrekturlesen der Druckfahnen
anfallen, (z. B. grafische Gestaltung, Druck- und Versandkosten, Reisekosten, Spesen) gehen zu Lasten der KundInnen/AuftraggeberInnen.

Alle Leistungsvergütungen und sonstigen Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuer.

Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig.

Werden von den phoenixen bereits ausgelieferte Rätsel aus Gründen, die nicht von ihnen verursacht sind, nicht veröffentlicht, so haben die phoenixen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Gleiches gilt, wenn den phoenixen erteilte Aufträge aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt werden, insbesondere, wenn erforderliche Daten durch KundInnen/AuftraggeberInnen nicht bereitgestellt werden.

Nicht in der ursprünglichen Vereinbarung enthaltene Änderungen, die die phoenixen auf Wunsch ihrer KundInnen/AuftraggeberInnen nach Fertigstellung, insbesondere nach Auslieferung der von ihnen hergestellten Rätsel und nach Prüfung der Änderungswünsche durchführen, sind gesondert zu vergüten.


III. Gewährleistung, Haftung, Gefahrübertragung

Die phoenixen verpflichten sich, bei der Produktion ihrer Rätsel und bei der Durchführung von Aufträgen größtmögliche Sorgfalt waIten zu lassen.

Schadenersatzansprüche gegen die phoenixen sind nur bei deren grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln möglich. Die phoenixen schließen jede Haftung für Schäden, die ihre Ursache in Übertragungs- und/oder Hörfehlern (z. B. am Telefon), einer fehlerhaften Datenübertragung und/oder in einem Datenverlust haben, aus, sofern ihnen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zur Last fällt.

Den KundInnen/AuftraggeberInnen obliegt nach Abnahme der Rätsel der Nachweis, dass und, wenn ja, in welcher Höhe ihnen ein Schaden entstanden ist.

Etwaige Mängelrügen haben schriftlich und spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Rätsel an die KundInnen/AuftraggeberInnen zu erfolgen. Danach gelten die Rätsel als vertragsgemäß und mängelfrei hergestellt. Abweichende Bestimmungen des KSchG bleiben unberührt.

 

IV. Datenschutz

Die phoenixen sind berechtigt, die Daten ihrer KundInnen/AuftraggeberInnen auf Datenträgern zu speichern, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die phoenixen verpflichten sich, die Daten ihrer KundInnen/AuftraggeberInnen nicht ohne Rücksprache mit diesen und nicht ohne deren explizites Einverständnis an Dritte weiterzugeben, sofern es sich nicht um DiensteanbieterInnen und deren GehilfInnen zur Durchführung der Zahlungen handelt (z. B. PayPal).

Die KundInnen/AuftraggeberInnen sind darüber unterrichtet, dass bei der Übertragung von Daten im Internet nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Dritte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Für etwaige hieraus den KundInnen/AuftraggeberInnen entstehende Schäden haften die phoenixen nicht, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.


V. Rücktrittsrecht

Das Rücktrittsrecht ist auch für KonsumentInnen gem. §§ 5 c Abs. 4 Z. 2 bzw. 5 f Z. 5 KSchG ausgeschlossen.


VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz der phoenixen Rätselwerkstatt.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Geschäftssitzes der phoenixen Rätselwerkstatt vereinbart, sofern die KundInnen/AuftraggeberInnen UnternehmerInnen oder juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind. Sofern die KundInnen/AuftraggeberInnen KonsumentInnen sind, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien werden bemüht sein, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung, die der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt, zu ersetzen.